BEG-Förderung sichern für Ihr Zuhause – so geht’s.
Das Ziel: Gemeinsam für den Klimaschutz, denn gerade in den eigenen vier Wänden und Gebäuden steckt großes Potenzial, um Energie zu sparen. Die deutsche Bundesregierung hat deshalb mit dem Klimaschutzprogramm 2030 beschlossen, die Gebäudeförderung weiterzuentwickeln und so die Attraktivität zur Renovierung zu steigern. Die BEG-Förderung (Bundesförderung für effiziente Gebäude) soll dazu beitragen, mithilfe von Energieeinsparungsmaßnahmen und erneuerbaren Energien den Energiebedarf von Gebäuden zu senken.
BEG-Förderung sichern – für Sie und die Umwelt
Die Europäische Union hat sich das Ziel gesetzt, die Renovierungsquote bis 2030 zu verdoppeln; es gilt, den Energieverbrauch für Heizung und Kühlung bis 2030 um 18 % zu senken. Um dieses Ziel bedarf es Funk-motorisierem Sonnenschutz in Form von Rollläden oder Jalousien. Warum? Dieser fährt den Sonnenschutzbehang (Rollladen oder Jalousie) je nach Programmierung tagsüber hoch und ermöglicht die natürliche Erwärmung der Räume durch die Sonne; abends und nachts sorgt die zusätzliche Isolierung durch den geschlossenen Behang für eine zusätzliche Isolationsschicht und hält so die Wärme im Inneren, was besonders während den kalten Wintermonaten besonders praktisch ist. Während den warmen Sommermonaten kann dies umgekehrt angewendet werden.
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Was steckt überhaupt hinter der BEG-Förderung?
Die BEG-Förderung ist eine Fördermöglichkeit für Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer, die Einzelmaßnahmen an ihrer Gebäudehülle vornehmen möchten. Antragsberechtigt sind unter anderem Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften. Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die mindestens 5 Jahre alt sind. Ein wichtiges Kriterium für die Förderung ist der sommerliche Wärmeschutz, der von einem Energieeffizienz-Experten berechnet werden muss. Bei Umfeld Maßnahmen wie beispielsweise der Ertüchtigung von Fenstern ist eine Berechnung des sommerlichen Wärmeschutzes nicht erforderlich. Der Grundlage für den Förderantrag ist ein Kostenvoranschlag und es wird ein Energieeffizienz-Experte benötigt, um eine technische Projektbeschreibung zu erstellen.
Wichtig: Die Anträge müssen vor der Umsetzung der Maßnahme gestellt werden und die Kreditabwicklung erfolgt über die Hausbank.
Welche Neuerungen gibt es bezüglich der BEG-Förderung?
In den vergangenen Jahren gab es einige Neuerungen bezüglich der Förderungsmittel, welche angeboten werden. Wir bringen Sie auf den aktuellen Stand:
Seit Sommer 2022 wird der sommerliche Wärmeschutz, sowie Vorkehrungen der Gebäudeautomation mit 15 % der Investitionssumme gefördert – dazu zählen auch die Kosten für Montage und Installation der Lösungen. Um den Antrag zu erstellen,bedarf es eines zertifizierten Energieberaters. Eine Übersicht finden Sie hier.
Förderfähige Produkte von Somfy
Die Fördersätze variieren je nach Maßnahme. Sie sind interessiert? Besuchen Sie gerne unsere Website und informieren Sie sich über Ihre Möglichkeiten für smart motorisierten Sonnenschutz. Noch unsicher? Dann lesen Sie hier nach, welche Lösung für Sie passen könnte und lassen Sie sich inspirieren.
Sie wollen Ihren außenliegenden Sonnenschutz erneuern? Somfy bietet eine Vielzahl an verschiedenen Motoren und Steuerungen für die Realisierung einer Sonnenschutzlösung an, wie beispielsweise für:
- Rollläden
- Senkrechtmarkisen / Screens
- Raffstoren / Außenjalousien
Welche Nachweise sind für die BEG-Förderung nötig?
- Bestätigung eines Experten Ihrer Wahl aus der Energieeffizienz-Experten-Liste
- Herstellernachweis zu dem Produktmerkmal „außenliegende Sonnenschutzeinrichtung mit optimierter Tageslichtversorgungʺ
- Nachweis zur Einhaltung der Vorgaben der DIN 4108-2 zum sommerlichen Mindestwärmeschutz
- Vorhaben-bezogene Rechnungen und Nachweise über die geleisteten Zahlungen sowie eine Aufstellung der förderfähigen Investitionsmaßnahmen und -kosten
Weitere Informationen zur BEG-Förderung finden Sie hier:
Was beinhaltet die Steuerermäßigung für sommerlichen Wärmeschutz?
Die Steuerermäßigung für sommerlichen Wärmeschutz richtet sich an Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer beziehungsweise Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer, die ihre Immobilie selbst nutzen und die Maßnahme aus eigenen Mitteln finanzieren. Hierbei wird eine Steuerermäßigung von bis zu 20 % des Rechnungsbetrages gewährt (maximal 40.000 Euro auf 3 Jahre verteilt), wodurch die Einkommenssteuer reduziert wird. Auch hier gelten technische Mindestanforderungen, analog zur BEG-Förderung.
Unterschied zwischen BEG-Förderung und Steuerermäßigung
Ein wichtiger Unterschied zwischen den beiden Fördermöglichkeiten ist, dass für die Steuerermäßigung kein Energieeffizienz-Experte notwendig ist und die Immobilie mindestens 10 Jahre alt sein muss. Zudem muss beim Finanzamt eine entsprechende Fachunternehmererklärung vorgelegt werden.
Wer eine energetische Sanierung an seiner Immobilie plant, sollte sich unbedingt über Fördermöglichkeiten informieren. Die BEG-Förderung und die Steuerermäßigung für den sommerlichen Wärmeschutz bieten hierbei gute Möglichkeiten, um finanzielle Unterstützung zu erhalten. Beide Förderungen haben unterschiedliche Voraussetzungen und Anforderungen, die im Vorfeld genau geprüft werden sollten. Mit der richtigen Förderung können Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer jedoch nicht nur Energie und Geld sparen, sondern auch einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten.